twinriver code

Programmierung. IT-Beratung. Training.

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Kleingedrucktes

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Entwicklungs- und Consulting-Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von twinriver code Katrin Krieger, im folgenden twinriver code genannt (Stand 01.05.2017)

A) Vertragsgegenstand
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit twinriver code. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen sind nur dann gültig, wenn diese durch twinriver code schriftlich bestätigt wurden. Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.

B) Waren und Dienstleistungen
Die Dienstleistungen von twinriver code gliedern sich in Konzeption und Erstellung von (Web-) Software, Webseiten und IT-Consulting.

§1 Dienstleistungsbeschreibung:
Die Erstellung von Webseiten mit den dazu vereinbarten Dienstleistungen wie z.B Vermittlung von Webhosting- und Providerverträgen oder Programmierung von möglichen Datenbank- und Skript-Anwendungen. Vertragslaufzeit, Kündigung: Wartungsverträge werden für 1 Jahr abgeschlossen und können mit einer Frist von 90 Tagen zum Vertragsende gekündigt werden. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um 6 Monate.

§2 Veröffentliche Inhalte
Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Webseiten sowie deren Richtigkeit. Hiermit befreie ich mich von jeglicher Prüfungspflicht des Inhaltes der von mir erstellten Publikationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Dem Kunden obliegt die Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit.

§3 Urheberrecht
Das erstellte Layout und die Programmierung darf vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden.

§4 Verweis auf der Webseite des Kunden
twinriver code behält sich das Recht vor, seinen Kunden zu einem Link in Text- und/oder Grafikform auf www.twinrivercode.de auf dessen Webseite zu verpflichten.

§5 Hosting
twinriver code fungiert auch als Hosting-Provider und kann diese Dienstleistung auch durch Dritte erbringen lassen. Der Anbieter behält sich Preisänderungen vor, wenn dies veränderte aktuelle Marktbedingungen erfordern. Eventuelle Preisänderungen werden mit einer Vorlaufzeit von sechs Wochen angekündigt. Ist der Kunde nicht mit den Preiserhöhungen einverstanden, kann er den Vertrag zum Monatsende kündigen.

§6 Domainregistrierung
twinriver code kann keine Gewähr bei einer Domainanmeldung übernehmen. twinriver code stellt nur einen Mittler zwischen Kunden und Domainanbieter dar. twinriver code haftet nicht für die rechtswidrige Verwendung eines Domainnamens seitens eines Kunden.

C) Angebote und Preise:
Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge und Preise sind freibleibend und unverbindlich, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen schriftlich mit twinriver code getroffen wurden. Für zusätzliche Leistungen gelten unsere aktuellen Preise. Preiserhöhungen bei laufenden Aufträgen werden von twinriver code nicht vorgenommen. Ausgenommen hiervon sind langfristige Wartungsverträge. Grundsätzlich verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich 19% Umsatzsteuer.

D) Termine / Fristen
Die von twinriver code genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen schriftlich mit twinriver code getroffen wurden.

E) Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu überweisen. Abweichende Zahlungsbedingungen sind mit twinriver code schriftlich zu vereinbaren.

F) Eigentumsvorbehalt
Alle ausgeführten Dienstleistungen und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von twinriver code. Geleistete Dienstleistungen können bei Zahlungsverzug nach einer angemessenen Zahlungsfrist der öffentlichkeit, speziell dem Internet, wieder entzogen werden, soweit dies möglich ist. Dies gilt im Besonderen für registrierte Domänen und daraus resultierender Dienstleistungen.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

G) Gewährleistung
Dienstleistungen:
Bei Dienstleistungen gilt bei Abnahme bzw. beim Bezahlen der Rechnung durch den Kunden, dass die Dienstleistung vertragsgerecht erbracht wurde. Versteckte Mängel sind bei Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.

Der Kunde, hat die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.

Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist twinriver code nach eigenem Ermessen zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet twinriver code im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware.

Kommt twinriver code einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

Gewährleistungsansprüche verfallen nach Ablauf von sechs Monaten seit Ablieferung. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren oder Dienstleistungen besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert. Haftung und Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen.

H) Lieferung, Lieferzeiten
Sofern und soweit twinriver code benötigte Ware und/oder die für die Herstellung der Ware oder Dienstleistung benötigten Fotos, Materialien oder Informationen von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch twinriver code verschuldet. Wird – ohne Verschulden von twinriver code – nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist twinriver code berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Alle Daten, die twinriver code zur Weiterbearbeitung oder Verarbeitung überlassen werden, dürfen nicht dem Copyright oder anderen Rechten Dritter unterliegen. Dies gilt für Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Markenzeichen, Audiodateien und alle anderen überlassenen Daten. Die Verantwortung für aus Ansprüchen Dritter entstehenden Forderungen liegt in jedem Fall beim Kunden. Zuwiderhandlung berechtigt twinriver code zur sofortigen Vertragskündigung.

Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung seitens twinriver code. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Unternehmen verlässt bzw. die Seiten im Internet veröffentlicht sind.

Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.(2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei twinriver code ein. Kommt twinriver code mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.

Nach Ablauf einer bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

I) Haftung
Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

J) Gerichtsstand und Rechtsgrundlage
Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Lostau. Für diese Geschäftsbedingungen, sowie für die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

K) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder Vereinbarungen, die der zu vermutenden Absicht der jeweiligen Bestimmung am nächsten kommt, in Kraft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Trainings

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminar und Trainings von twinriver code Katrin Krieger, im folgenden die Trainerin oder die Auftragnehmerin genannt (Stand 01.05.2017)

A) Gestaltung des Auftrages
1. Ziel und Inhalt der Leistungen werden im Angebot/in der Auftragsbestätigung benannt. Die Trainerin strebt nach besten Kräften und Wissen den definierten Erfolg an, kann jedoch den Erfolg einer Leistung nicht garantieren. Vor und während der Leistungserbringung informiert der Auftraggeber die Trainerin über alle Umstände, die für die Vorbereitung oder Erbringung einer Leistung bedeutsam sind. Für das methodische und didaktische Vorgehen ist nur die Trainerin verantwortlich. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Sind konzeptionelle, methodische oder didaktische Änderungen am vereinbarten Konzept notwendig, so sind diese an alle Beteiligten so früh wie möglich zu kommunizieren und entsprechend zu dokumentieren. Während der Leistungserbringungen in Seminaren und Trainings entscheidet die Trainerin über Art und Umfang der Änderung im Rahmen ihres pädagogischen Ermessensspielraums. Daraus besteht für den Auftraggeber kein Recht, das Honorar zu kürzen.

2. Die Trainerin führt den Trainingsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.

3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

4. Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei bei gleichzeitiger, verbindlicher Vereinbarung eines Ersatztermins. Bei einer Stornierung zwischen dem 20. und dem 11. Tag vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.

6. Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit einem anderen Dozenten durchzuführen. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

B) Trainingsmaterialien, Urheberrechte und Lizenzrechte
1. Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien und sonstige Trainingsmaterialien) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zu deren eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Trainingsteilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien vor, während oder nach den Trainings zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.

2. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

3. Der Auftraggeber sichert dem Trainer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Trainer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

C) Werbung
Auftraggeber und Trainer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.

D) Honorar und Kostenerstattung
Die Rechnungsstellung erfolgt vor Seminarbeginn. Honorare und Kostenerstattungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

E) Konkurrenzklausel
Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Trainer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

F) Haftung
Der Trainer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

G) Schlussklauseln
1. Der Trainer wird die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

2. Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.

3. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.

5. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Lostau. Für diese Geschäftsbedingungen, sowie für die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder Vereinbarungen, die der zu vermutenden Absicht der jeweiligen Bestimmung am nächsten kommt, in Kraft.